3. März 2019: Tag des Artenschutzes – Zoll leistet Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

Bild (Bundeszollverwaltung): beschlagnahmte Gegenstände aus dem Bereich Artenschutz
Bild (Bundeszollverwaltung): beschlagnahmte Gegenstände aus dem Bereich Artenschutz

Viele Tiere und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Täglich sterben weltweit bis zu 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Mit jeder ausgestorbenen Art wird die Welt ärmer an Genen, Farben und Formen. Der Raubbau an der Natur und Profitgier sind die Hauptgründe für das Artensterben. Der internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.

Heute sind weltweit mehr als 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten und die daraus gewonnen Erzeugnisse geschützt.  Zum Schutz dieser Tiere und Pflanzen wurde im Jahr 1973 das weltweite internationale Abkommen „Convention on International Trade in Endangered  Species of Wild Fauna and Flora“  (CITES) geschlossen – in Deutschland besser bekannt als „Washingtoner Artenschutz Übereinkommen“ (WA). Bis heute sind insgesamt 183 Staaten diesem Abkommen beigetreten.

Der Zoll überwacht zum Schutz von Flora und Fauna die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen nach Deutschland gelangen.
Der Zoll leistet so einen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt.
Mit seinen Kontrollen trägt der Zoll dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Denn wer geschützte Tiere, Pflanzen oder Erzeugnisse daraus, vielleicht auch aus Unwissenheit, im Internet erwirbt oder von Reisen mitbringt, läuft stets Gefahr, dass diese Bestellungen oder „Mitbringsel“ durch den Zoll beschlagnahmt und eingezogen werden. Das Bundesamt für Naturschutz kann ein Bußgeld verhängen oder sogar ein Strafverfahren einleiten“ so die Leiterin des Hauptzollamts Regensburg, Regierungsdirektorin Margit Brandl.

Vor allem im Reise- und Postverkehr stellt der Zoll noch immer zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest.
Das Hauptzollamt Regensburg empfiehlt daher allen Reisenden, sich bereits vor der Reise unter www.zoll.de und www.artenschutzonline.de über geschützte Arten im Urlaubsland zu informieren. Allgemeine Informationen zum Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen werden auf der Internetseite www.cites.bfn.de umfassend dargestellt.
Weitere Auskünfte zum Thema Artenschutz erhält man auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz www.cites.bfn.de.
Hinweise, was problemlos aus dem Urlaub mitgebracht werden darf, findet man auf www.zoll.de und auf der kostenlosen Zoll-Reise-App.

Bericht: Hauptzollamt Regensburg