5x Mund-Nase-Schutz in Weiden nicht getragen

Ab dem 27.04. gilt in Bayern die Maskenpflicht
Symbolbild: Mund-Nase-Maske

WEIDEN. Seit ein paar Tagen gilt zum Schutze der Bevölkerung im Weidener Stadtgebiet die „Corona“-Allgemeinverfügung. Diese besagt u.a., dass im Bereich der Fußgängerzone ein Mund-Nase-Schutz zu tragen ist.
Wie die Polizei feststellen durfte, hält sich nahezu jeder Bürger an die geltende Verordnung. Lediglich 5 Personen mussten im Laufe des gestrigen Montags auf die bestehende Verordnung hingewiesen werden. Die 5 Personen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Bericht: PI Weiden