Alkoholfahrt sollte nicht ans Tageslicht kommen

Blutprobe
Material zur Blutentnahme
(Symbolbild Pixabay)

WEIDEN. Ein 27-jähriger Weidener Fahrzeuglenker versuchte heute Nacht viel, damit seine Verfehlung nicht ans Tageslicht kommt. Jedoch vergebens. Der 27-jährige wurde gegen 22 Uhr einer Verkehrskontrolle unterzogen. Von Beginn an schwebte den kontrollierenden Beamten leichter Alkoholgeruch um die Nase.
Um auf Nummer sicher zu gehen, boten die Ordnungshüter dem Herrn einen freiwilligen Alkoholtest an, den der Herr auch erfolgreich absolvierte. Der Test brachte schließlich einen Wert von rund 0,96 Promille ans Tageslicht, weshalb er mit zur Wache genommen wurde. Als es dann aber an einen gerichtsverwertbaren Test ging, ging dem Herrn plötzlich die Puste aus. Kurzerhand ordneten die Beamten ersatzweise die Blutentnahme an, welche nur wenig später durch einen Arzt durchgeführt wurde.

Diese wird demnächst zeigen, wieviel Alkohol der Pkw-Lenker zum Zeitpunkt der Fahrt tatsächlich im Blut hatte. Ein teurer Spaß für den Fahrzeuglenker wenn man bedenkt, dass der gerichtsverwertbare Test umsonst gewesen wäre.

Bericht: PI Weiden / PHM Schieder