Anzeige wegen Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz – Gastronomie

Symbolbild: Gastronomie
Symbolbild: Gastronomie

NEUNBURG v.W. Beamte der Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald führten am Sonntag, gegen 23:00 Uhr, im Stadtgebiet Neunburg eine Gaststättenkontrolle durch, da diese noch geöffnet, hatte.

Aufgrund der Lockerungen im Sinne der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen Gastronomiebetriebe nun wieder bis 22:00 Uhr geöffnet. haben. Da sich in der besagten Gaststätte zur Kontrollzeit jedoch noch zwei Gäste aufhielten, wird gegen den Gastwirt Anzeige erstattet. Die beiden Gäste erwartet ebenfalls eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetzt, da sie sowohl den benötigten Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben als auch über keinen Mund-/Nasenschutz verfügten.
Der weitere Betrieb wurde von den Beamten untersagt, die Gäste erhielten einen Platzverweis und wurden nach Hause geschickt.

Bericht: PI Neunburg v.W.