Aufstellung zentraler Plakatierungstafeln

Der Bürgermeister Roland Strehl (3.v.l.) begutachtet gemeinsam mit Gemeindewahlleiter Wolfgang Roggenhofer (2.v.r.) die Arbeit der Bauhofmitarbeiter (v.l.n.r.) Michael Reindl, Bernhard Schißlbauer, Norbert Schlosser, Tobias Birner und Jürgen Kohl bei der Aufstellung der Plakatierungstafel am Köferinger Dorfplatz.
Der Bürgermeister Roland Strehl (3.v.l.) begutachtet gemeinsam mit Gemeindewahlleiter Wolfgang Roggenhofer (2.v.r.) die Arbeit der Bauhofmitarbeiter (v.l.n.r.) Michael Reindl, Bernhard Schißlbauer, Norbert Schlosser, Tobias Birner und Jürgen Kohl bei der Aufstellung der Plakatierungstafel am Köferinger Dorfplatz.

KÜMMERSBRUCK. Der Kümmersbrucker Gemeinderat hat in seiner Septembersitzung beschlossen, Plakatierungen nur noch an zentralen Standorten zuzulassen. Damit wehrt sich die Gemeinde gegen überbordende „Plakatierungsorgien“ entlang der Vilstalstraße. Die zentralen, öffentlichen Anschlagstafeln werden zur Vorbereitung auf die Kommunalwahl am 15.3.2020 zur Zeit vom Bauhof aufgestellt.
Dabei wurden folgende Standorte festgelegt:

Haselmühl:        
•             Parkplatz Vilstalstraße gegenüber Schlossapotheke
•             Köferinger Straße, Parkplatz unterhalb Feuerwehrhaus
•             Godelmann-Siedlung, an der Vilstalstraße / Ecke Sandstraße

Kümmersbruck:
•             Siedlerstraße bei Glascontainer
•             Ecke Schulstraße/Zeilenstraße
•             Bachweg  (Wiesengrundstück der Gemeinde)

Lengenfeld:
•             Sebastian-Kneipp-Straße, bei Glascontainern
•             Parkplatz Ortsmitte unterhalb der Kirche

Theuern:
•             Vilstalstraße, bei Bushaltestelle (Grünstreifen)

Köfering:
•             Dorfplatz Köfering

Engelsdorf:
•             Nabburger Straße, bei  Bushaltestelle

Gärmersdorf-Moos:
•             Nabburger Straße, bei Glascontainer

Penkhof:
•             Waidmannstr./Buswendeplatz – Grünstreifen

Jede Partei bzw. Wählergruppe darf maximal ein Plakat in einer maximalen Größe von DIN A1 an jedem Standort anbringen. Das Plakat darf frühestens acht Wochen vor der Wahl angeschlagen werden. Bürgermeister Roland Strehl wies bei der Aufstellung der Anschlagstafeln nochmals darauf hin, dass unzulässige Plakatierungen von der Gemeinde unverzüglich entfernt werden. Außerdem behalte man sich einen Kostenersatz und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens um Einzelfall vor.

Bericht: Gemeinde Kümmersbruck