Befahren der Amberger Fußgängerzone mit Elektrokleinstfahrzeugen

Ab sofort darf die Fußgängerzone von Elektrokleinstfahrzeuge befahren werden – Nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt – Endgültige Entscheidung nach einer Testphase
Der kleine E-Roller im unteren Schild rechts zeigt es an: In der Amberger Fußgängerzone dürfen ab jetzt probeweise Elektrokleinstfahrzeuge genutzt werden. Bewährt sich diese Regelung in der Praxis, soll daraus eine Dauerlösung werden
Foto: Susanne Schwab, Stadt Amberg

AMBERG. Seit kurzem ist ein neues Schild an den Zugängen zur Fußgängerzone angebracht. Es signalisiert, dass ab sofort die Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen in Schrittgeschwindigkeit analog den Fahrrädern in der Fußgängerzone erlaubt ist.
Unter Elektrokleinstfahrzeugen versteht man kleinere versicherungspflichtige Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und Lenk- oder Haltestangen wie etwa E-Tretroller oder Segways. Oft sind sie falt- und tragbar gestaltet und ermöglichen ihren Nutzern dadurch die Verknüpfung mit anderen Transportmitteln. Da sie vorwiegend dazu verwendet werden, um kurze Distanzen zu überbrücken, wird in diesem Zusammenhang auch von der „Letzte-Meile-Mobilität“ gesprochen. Die Fahrzeuge werden daher auch gerne von Pendlerinnen und Pendlern genutzt.

Im November 2020 hatte der Verkehrsausschuss der Stadt Amberg beschlossen, die Benutzung dieser E-Fahrzeuge in der Fußgängerzone während einer Testphase in den wärmeren Monaten zu erlauben. Sollte das Angebot positiv angenommen und auch die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer beherzigt werden, ist vorgesehen, die Regelung über die Testphase hinaus beizubehalten

Bericht: Stadt Amberg