Betrüger werben auch mit Flyern – Polizei gibt Verhaltenstipps

Symbolbild: Dachdecker
Symbolbild: Dachdecker

WEIDEN. Gestern (7. Mai 2021) meldete sich eine besorgte Bürgerin bei der Polizeiinspektion Weiden i.d.OPf. und teilte mit, dass ein Angehöriger vor ein paar Tagen in einer regionalen Tageszeitung auf einen Flyer aufmerksam wurde, in dem handwerkliche Dienstleistungen, zum Beispiel Dachreinigungen, angeboten werden. Die Flyer wurden insbesondere in der mittleren und nördlichen Oberpfalz verteilt.
Die PI Weiden i.d.OPf. ermittelt in dieser Sache wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Pressegesetz. Erste Ermittlungen haben ergeben, dass manche Angaben auf dem Flyer, insbesondere zu der angegebenen Firma, nicht den Tatsachen entsprechen. Die Polizei möchte diesem Zusammenhang auf die nachfolgend beschriebenen Phänomene aufmerksam machen und Verhaltenstipps geben:

Betrügerische „Handwerker“ – Bautenschutz-, Dachdecker-, Fensterbau oder Isolierfirma „Dachhaie“
Betrüger wollen meist ältere, gutgläubige Hausbesitzer zu angeblich erforderlichen Renovierungsarbeiten animieren, die leider im Nachhinein meist erst nach diesen „Pfuscharbeiten“ wirklich erforderlich sind. In manchen Fällen werden Vorauszahlungen erbracht. Zu einer Gegenleistung kommt es nicht.
Die sog. „Handwerker“ versuchen, ihren Opfern einzureden, dass beispielsweise das schadhafte Dach, die Einfahrt oder die undichten Fenster dringend renoviert werden müssen. Die „Dachhaie“ laden sich bei Hausbesitzern, ähnlich wie Drückerkolonnen, selber ein. Bei Einwilligung der Besitzer werden die Betrüger meist sofort tätig. Die Einfahrt wird sofort aufgerissen oder das Dach sofort abgedeckt, so dass der ahnungslose Besitzer auf die vermeintlichen Handwerker angewiesen ist. Ein Widerruf nach dem Widerrufsrecht kommt meistens zu spät, da der Schaden, beispielsweise durch das abgedeckte Dach, schon entstanden ist.
Die Handwerkerleistung wird unsachgemäß und mit billigsten Materialien (unbrauchbarer Asphalt, der aufbröckelt oder Dachziegel, die den ersten Sturm nicht überstehen) fertiggestellt. Nach der „Reparatur“ sind diese fahrenden Handwerker mit dem Geld verschwunden. Die vermeintlichen Handwerker überprüfen vor ihrer betrügerischen Aktion zumeist, wer in dem betroffenen Anwesen wohnt.

Verhaltenstipps

  • Angebot überprüfen, nie sofort auf das vermeintliche „Schnäppchenangebot“ eingehen.
  • Bei der Verbraucherzentrale oder IHK nachfragen.
  • Nicht auf „Schwarzarbeiten“ einlassen. Man macht sich strafbar! Ein Einklagen des Schadens ist nur schwer möglich. Meistens bleibt man auf dem Schaden sitzen.
  • Lassen die vermeintlichen Handwerker nicht von den Geschädigten ab, resolut auftreten, an verbale Gegenwehr denken.
  • Polizei verständigen: Notrufnummer 110.
  • Nachbarn hinzuziehen (Zeugen) Keinen Zutritt zum Anwesen gewähren.

Weitere Tipps und Hinweise, wie mögliche Betrüger vorgehen und wie man sich vor finanziellem Schaden schützen kann, finden Sie auf der Internetseite der Polizeilichen Kriminalprävention, Thema: „Betrug an Ihrer Haustür“.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuerbetrug/

Bericht: PI Weiden