„Branche verwechselt ?“

Landschaftsbauer pflastert Straßen und zahlt keinen Mindestlohn

ZOLL
Symbolbild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

HOF. Durch die Verhängung einer Geldauflage in Höhe von 3.400,– Euro beendete das Amtsgericht Hof ein Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstsitz Hof gegen einen Garten- und Landschaftsbauer aus dem Landkreis Hof.

Entgegen seinem Betriebszweck als Garten- und Landschaftsbauer, pflasterte der Unternehmer Straßen in öffentlichen Bereichen.
Dabei unterließ es der Firmeninhaber seinen Arbeitnehmern den gesetzlich vorgeschriebenen Bau-Mindestlohn zu zahlen und die entsprechenden Beiträge zu den Sozialkassen abzuführen. Die so resultierende Mindestlohnunterschreitung belief sich auf ca. 50.000,– Euro. Für dieses Vergehen erhielt der Geschäftsmann von der zuständigen Stelle des Hauptzollamts Regensburg einen Bußgeldbescheid in Höhe von 15.000,– Euro.
Zusätzlich muss der Firmeninhaber für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt ca. 88.000,– Euro aufkommen .

Bericht: Hauptzollamt Regensburg