Denkwürdige Bilanz einer polizeilichen Verkehrskontrollaktion

Kontrolle
Verkehrskontrolle
Symbolbild (c) Pressedienst Wagner

SULZBACH-ROSENBERG. Am Dienstagnachmittag (14.05.2019) und am Donnerstagvormittag (16.05.2019) führten Beamte der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg an einer Einfallstraße im Stadtgebiet Verkehrskontrollen durch, die darauf abzielten, schwerpunktmäßig die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht sowie das Handyverbot zu überwachen.
Waren die Ergebnisse gleichgelagerter Kontrollen in den zurückliegenden Monaten erfreulicherweise eher verhalten gewesen, so mussten sich die Ordnungshüter nach diesen beiden Kontrollaktionen eines Besseren belehren lassen.

Insgesamt 36 Fahrzeuginsassen, meist die Fahrzeugführer, hatten den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt und wurden mit einem Betrag von 30 Euro gebührenpflichtig verwarnt. Die Beanstandeten bewegten sich in allen Alters- und Fahrzeugklassen, darunter auch einige deutsche Lkw-Fahrer. Ausländische Trucker hingegen waren hier kaum zu beanstanden.

Wegen ungenügender Sicherung ihrer Schützlinge im Kindesalter mussten auch 3 Fahrzeugführer mit einer Verwarnung in Höhe von ebenfalls 30 Euro zu mehr Verantwortungsbewusstsein aufgerufen werden.

Von offensichtlicher Uneinsichtigkeit zeugte das Verhalten einer 41jährigen Herzogstädterin, die am Dienstagnachmittag um 14.17 Uhr in die stationäre Kontrollstelle eingewiesen und beanstandet worden war, weil sie den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Bereits um 17.19 Uhr kam sie einer Streifenbesatzung, die zuvor an der Kontrolle beteiligt gewesen war, im fließenden Verkehr auf der Rosenbachstraße abermals als Pkw-Fahrerin entgegen, wieder ohne Sicherheitsgurt. Da eine Anhaltung nicht unmittelbar erfolgen konnte, wird die Dame in den kommenden Tagen Post von der Polizei empfangen, nämlich einen Bußgeldbescheid mit dem doppelten Bußgeldsatz (60 Euro) wegen vorsätzlichen Handelns, zuzüglich noch die Verwaltungsgebühren.

Wegen der widerrechtlichen Benutzung ihres Smartphones wurden insgesamt 10 Fahrzeugführer zur Anzeige gebracht. Diese Verkehrsteilnehmer erwartet ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und eine „Aufwertung“ des Punktekontos im Fahreignungsregister in Flensburg um einen Punkt.

Über die Sinnhaftigkeit der Gurtpflicht und des Handyverbots muss nach Jahrzehnten seit ihrer Einführung wohl nicht mehr diskutiert werden. Denkwürdig scheint daher, dass im Zeitalter der fortgeschrittenen Technik, von automatischem Gurtwarner und Freisprechanlage, in dem vergleichsweise kurzen Kontrollzeitraum die stattliche Anzahl von fast 50 Verkehrsteilnehmern für ihr Fehlverhalten beanstandet werden musste.
Das aufgezeigte Ergebnis ist Anlass genug, die Überwachungsmaßnahmen mit gleicher Zielrichtung auch in den nächsten Wochen fortzusetzen.

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg