Fallobst kein Fall für die Grüngutcontainer

Symbolbild: Fallobst Quelle: Stadt Amberg © Monika Böhm-Weniger
Symbolbild: Fallobst
Quelle: Stadt Amberg
© Monika Böhm-Weniger

AMBERG. Obstbaumbesitzer, die nicht wissen wohin mit ihrem Fallobst, weil sie es im heimischen Komposter oder in der Biotonne nicht unterbringen, dürfen dieses nicht an den Containerstandorten in den Grüngutcontainern entsorgen.
Dort endet es nämlich als stinkender Matsch am Containerboden, der die Wespen anzieht. Der Greifer des Entsorgungsfahrzeuges kann die Früchte bei den Leerungen nicht aufnehmen. Für Fallobst stehen an beiden Wertstoffhöfen große Biotonnen zur Verfügung, wo man es kostenlos entsorgen kann. Zusätzlich dürfen dort auch Speisereste aus privaten Haushalten entsorgt werden, die auf dem heimischen Komposter nichts zu suchen haben.

Bericht: Stadt Amberg