„Freinacht“ (30.04./01.05.2020)

Symbolbild: Walpurgisnacht
Symbolbild: Walpurgis

BAYERN. Die Bräuche um die Freinacht sind nicht zulässig und stellen keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar.
Der Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung ist dabei gerade nicht „Sport und Bewegung an der frischen Luft“, sondern „Unsinn zu machen“, wie beispielsweise nicht aufgeräumte Gegenstände des Nachbarn an den Maibaumplatz zu stellen. Hierbei besteht auch die Gefahr vermehrter Gruppenbildung.
Die Polizei wird in dieser Nacht vermehrt kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.

Quelle: PI Waldsassen