Haustüre mit Luftdruckpistole beschädigt

Symbolbild: Luftpistole
Symbolbild: Luftpistole

CHAM. Ein 19-jähriger zeigt sich verantwortlich, dass eine Haustüre mit seiner Luftdruckpistole beschädigt wurde.
Ein Geschädigter meldete am Karsamstag Schäden an seiner Haustüre, welche vermutlich durch eine Schusswaffe verursacht wurden. Ermittlungen ergaben, dass der Schaden bei „Zielübungen“ mit einer Luftdruckwaffe entstanden seien. Der Waffenbesitzer hat sich für den entstanden Schaden von ca. 300 Euro zu verantworten.
Ferner erwarten ihn Anzeigen wegen Sachbeschädigung und nach dem Waffengesetz.

Bericht: PI Cham