Kontrollaktion „Verkehrssicherheitsprogramm 2020“ rund um Neumarkt

Archivbild: Verkehrskontrolle Foto: © Pressedienst Wagner
Archivbild: Verkehrskontrolle
Foto: © Pressedienst Wagner

NEUMARKT. Am Donnerstag den 17.09.2020 führte die Polizeiinspektion Neumarkt im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 erhöhte Kontrolltätigkeiten in Bezug auf die Thematik „Alkohol im Straßenverkehr“ durch.

Im Zeitraum von 18.00 – 22.00 Uhr wurden sowohl im Stadtgebiet von Neumarkt als auch den Gemeinden Lauterhofen, Berg, Mühlhausen und Freystadt stationäre Kontrollstellen eingerichtet.
Zielrichtung war und ist, durch präventive und repressive Verkehrssicherheitsarbeit bei möglichst vielen Verkehrsteilnehmern ein möglichst hohes Niveau der Regelbeachtung und des Gefahrenbewusstseins zu erreichen. Im Zuge vieler Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern an den Kontrollstellen war das Ansinnen, Gefahrenlagen zu thematisieren, herrschende Regularien verständlich zu erklären, aber auch ganz banal, einfach polizeiliche Tipps zu geben. Schlussendlich soll dies beim Verkehrsteilnehmer die freiwillige Einsicht in die Richtigkeit regelkonformen Verhaltens erzeugen und auf diese Weise Regelverletzungen und Gefahrenlagen minimieren oder -im Idealfall- von vornherein verhindern.

Insgesamt wurden 145 Fahrzeuge sowie deren Insassen einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Jeweils in der Ingolstädter Straße zeigte bei einem 51jährigen sowie einem 46jährigen, welche beide mit ihrem Pkw in die Kontrollstelle einfuhren, der Alkoholtest einen so hohen Wert an, dass beide zur Blutentnahme gebracht und deren Führerschein sichergestellt wurde. Gegen beide wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Einen 33jährigen Pkw-Fahrer erwartet aufgrund überhöhtem Alkoholwert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, welches mit empfindlicher Geldbuße und einem Monat Fahrverbot „dotiert“ ist.
Ebenfalls im Stadtbereich, an der Kontrollstelle in der Regensburger Straße, wurde ein 21jähriger Pkw-Fahrer einem Test unterzogen. Auch ihn erwarten wegen eines über der Toleranzgrenze liegenden Alkoholwertes eine hohe Geldbuße und Fahrverbot. Bei einer 31jährigen aus dem Stadtsüden stellten die Beamten ein Einhandmesser fest, welches die Dame im Fahrzeug mit sich führte und griffbereit liegen hatte. Sie wurde angezeigt und der nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstand sichergestellt.

In Lauterhofen unterbanden die Beamten die Weiterfahrt eines 28jährigen aus dem Kreis Amberg-Sulzbach. Dieser hatte Werkzeuge und Baustellenzubehör ohne jede Sicherung auf seinem Pritschenwagen transportiert. Er sieht sich mit einem Bußgeldverfahren konfrontiert, welches mit Geldbuße und einem Punkt in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“ belegt ist.
Des Weiteren wurden mehrere Bußgeldverfahren wegen verbotswidrigem Telefonieren am Steuer eingeleitet und Verwarnungsgelder wegen Verstoßes gegen die Gurtanlegepflicht erhoben. Einige Fahrzeugführer erhielten Mitteilungen über Fahrzeugmängel mit der Aufforderung, diese zu beheben und anschließend bei der Polizei die Fahrzeuge wieder vorzuführen.  

Bericht: PI Neumarkt i.d.Opf.