Kontrolle auf der A93 führte zu drei Anzeigen

Sonderkontrolle nach Geschwindigkeits- und Abstandsmessung
Archivbild: Verkehrskontrolle auf der Autobahn
Foto: Pressedienst Wagner

LUHE-WILDENAU. Am Sonntag, den 02.05.2021, gingen den Schleierfahndern der Verkehrspolizeiinspektion Weiden in der Oberpfalz, auf der A 93, mit einer Kontrolle gleich drei Anzeigen ins Netz. Der Fahrer eines Skoda stand unter Drogeneinfluss, führte noch Drogen mit sich und fuhr ohne Versicherungsschutz.
Immer wieder stellt die Polizei Verkehrsteilnehmer fest, die durch ihr verantwortungsloses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr bringen. Insbesondere durch die Einnahme von Drogen wird oftmals die Risikobereitschaft gesteigert oder die Reaktionsfähigkeit erheblich herabgesetzt. So beeinträchtigt, ist die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen oder in einen Unfall verwickelt zu werden, immens erhöht.
Den aufmerksamen Beamten der Fahndungskontrollgruppe Verkehr fiel der tschechische Fahrzeugführer mit seinem Skoda Superb im Rahmen der Schleierfahndung gegen 18:50 Uhr auf der A 93, bei der Anschlussstelle Luhe-Wildenau, auf.
Während der Kontrolle wurden bei dem 49-jährigen Fahrer drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt, die Verdacht bei den Beamten erregten. Ein vor Ort durchgeführter, freiwilliger Drogenvortest bestätigte die Vermutung und reagierte positiv. Bei der nun folgenden Durchsuchung, der vom Fahrer mitgeführten Sporttasche, fand sich schließlich noch eine geringe Menge Marihuana.
Die weitere intensivere Überprüfung brachte letztlich noch hervor, dass für den benutzten Pkw keine Haftpflichtversicherung bestand.
Die Weiterfahrt wurde sofort unterbunden. Im Anschluss wurde bei dem Fahrer eine Blutentnahme angeordnet, die von einem approbierten Arzt, zur Feststellung der berauschenden Konzentration im Blut, durchgeführt wurde. Den Fahrzeugführer erwarten mehrere Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz. Für die Fahrt unter Drogeneinwirkung ist ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro vorgesehen. Zu dem erfolgt eine Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot in Deutschland von 1 Monat.

Bericht: VPI Weiden