Kontrollen in Fitnessstudios im Landkreis Cham

Symbolbild: Fitnessstudio
Symbolbild: Fitnessstudio

CHAM. Am Dienstagnachmittag kontrollierten die Polizeidienststellen im Landkreis Cham die Fitnessstudios in den jeweiligen Dienstbereichen auf Einhaltung der Infektionsschutzvorschriften. In Freizeiteinrichtungen, unter welche Fitnessstudios gemäß der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fallen, gilt seit dem 24.11.2021 das Prinzip „2G plus“, das heißt, dass Besucher geimpft oder genesen sein müssen und zudem über tagesaktuelle Tests verfügen müssen.
Es wurden insgesamt vierzehn Fitnessstudios in allen Ecken des Landkreises Cham überprüft. Es kam dabei zu keinerlei Beanstandungen. Die Studios setzten die Infektionsschutzrichtlinien mustergültig um. Sämtliche kontrollierten Personen zeigten Verständnis für die Maßnahmen.

Bericht: PI Cham