Geltungsbereich für Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot in Amberg verringert

Nur noch im Bereich des Busbahnhofs und des Bahnhofgeländes – Beim Einkauf auf dem Markt weiterhin FFP2-Maskenpflicht

Geltungsbereich der Maskenpflicht und des Alkoholkonsumverbots (rot markiert) Quelle: Stadt Amberg
Geltungsbereich der Maskenpflicht und des Alkoholkonsumverbots (rot markiert)
Quelle: Stadt Amberg

AMBERG. Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass sich entsprechend einer am Freitag bekanntgegebenen Allgemeinverfügung ab Samstag, 29. Mai 2021, der räumliche Geltungsbereich für die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot verringert.
Die Pflicht, eine den Mund und die Nase bedeckende Maske zu tragen, sowie das Verbot, Alkohol zu konsumieren, gilt von da an nur noch für den Bereich des Amberger Busbahnhofs sowie für das Bahnhofsgelände. Gleichzeitig erinnert die Stadt Amberg daran, dass Marktkunden und ihre Begleitpersonen an den Markttagen Mittwoch, Freitag und Samstag auch weiterhin verpflichtet sind, auf dem Marktgelände eine FFP2-Maske zu tragen.

Bericht: Stadt Amberg