Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen

Mitarbeiter und Anlieferer müssen ab Montag Schutzmasken tragen

Landrat Richard Reisinger und Robert Graf vom Abfallwirtschaftsamt machen es vor. Ab Montag gilt auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis Amberg-Sulzbach für Mitarbeiter und Anlieferer strenge Maskenpflicht. Der Zuritt ist dann nur noch mit Schutzmasken erlaubt. Foto: Stephan Schwarzenberger
Landrat Richard Reisinger und Robert Graf vom Abfallwirtschaftsamt machen es vor. Ab Montag gilt auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis Amberg-Sulzbach für Mitarbeiter und Anlieferer strenge Maskenpflicht. Der Zuritt ist dann nur noch mit Schutzmasken erlaubt.
Foto: Stephan Schwarzenberger

AMBERG-SULZBACH. Nicht nur beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr besteht ab kommenden Montag, 27. April 2020, bayernweit Maskenpflicht, sondern auch auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Amberg-Sulzbach. Darauf weisen jetzt Landrat Richard Reisinger und Robert Graf, Leiter des Amts für Abfallwirtschaft im Landratsamt hin.

Als Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus werden von Montag an alle Mitarbeiter der Wertstoffhöfe eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Auch die Landkreisbürger dürfen die Wertstoffhöfe dann nur noch mit Schutzmasken betreten. Sie werden gebeten, die Wertstoffe wie Verpackungsmaterialien bereits zuhause vorzusortieren, um den Anliefervorgang vor Ort zügig abwickeln zu können. Dies ist nicht zuletzt wegen der bestehenden Blockabfertigung von maximal 10 Fahrzeugen dringend geboten.
Die strenge Maskenpflicht in Bayern gilt für alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr. Auf den Wertstoffhöfen, in den Geschäften, Bussen und Bahnen reichen dafür selbst genähte Masken aus Stoff oder auch Tücher und Schals, die Mund und Nase bedecken. Wichtig ist, dass die Masken möglichst eng anliegen und nach 3 bis 4 Stunden gewechselt werden. Kinder sollten während der Anlieferung auf den Wertstoffhöfen im Auto bleiben.

Bericht: Landratsamt Amberg