Nach häuslicher Gewalt auch Polizeibeamten widersetzt

HAHNBACH. In einer Wohnung im Ortskern des Marktes Hahnbach kam es im Laufe des Dienstagnachmittag (19.02.2019) zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 44-jährigen Mann und dessen 40-jähriger, ehemaligen Lebensgefährtin. Dabei war auch körperliche Gewalt im Spiel. Bei dem folgenden Polizeieinsatz ging der Aggressor auch die Polizeibeamten an.

Blaulicht
Symbolbild Polizei
(Pixabay / freie Lizenz)

Gegen 15.50 Uhr an diesem Nachmittag war die Frau vor den Angriffen des Mannes in die Wohnung eines Nachbarn geflüchtet und hatte von dort aus die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg verständigen lassen. Kurze Zeit später bei dem Anwesen eintreffende Polizeibeamte fanden die Geschädigte zunächst nicht vor, weil sie sich mit leichten Verletzungen bereits zur Behandlung in eine nahegelegene Arztpraxis begeben hatte.

In dem Mehrparteienhaus trafen die Beamten stattdessen auf den 44jährigen, der zunächst des Hauses bzw. des Grundstücks verwiesen werden sollte. Weil er sämtlichen Aufforderungen der Ordnungshüter nicht nachkam, musste der erkennbar alkoholisierte Proband schließlich unter Zwangsanwendung auf den Weg gebracht werden. Bei der Durchsetzung der Maßnahme beleidigte der Mann die Polizeibeamten und widersetzte sich ihnen durch Körpereinsatz. Um ihn ruhig zu stellen, mussten dem 44jährigen schließlich Handfesseln angelegt werden. Sowohl der Aggressor als auch die Beamten blieben bei diesem Einsatz körperlich unverletzt. Von beleidigenden Verbalattacken gegenüber den eingesetzten Beamten allerdings wollte der nunmehr in Gewahrsam genommene auch danach nicht ablassen.

In die weitere Sachbearbeitung wurde zeitnah auch die Staatsanwaltschaft Amberg eingebunden. Auf deren Antrag hin ordnete ein Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Schwandorf die Entnahme einer Blutprobe beim Beschuldigten an. Außerdem verfügte der Jurist nach einer persönlichen Anhörung des 44jährigen, dass Letzterer für die Dauer seiner Ausnüchterung im Polizeiarrest verbleibt.

Nach Abschluss des Polizeieinsatzes musste noch festgestellt werden, dass in dem besagten Anwesen das Türblatt der Wohnungstür des hilfsbereiten Nachbarn einen nicht unerheblichen Schaden davongetragen hatte. Offenbar wähnte der 44jährige vor Eintreffen der Polizei seine Ex-Lebensgefährtin in dieser Wohnung und versuchte, ihr dorthin nachzustellen.

Den Mann, der seinen offiziellen Wohnsitz in Oberfranken hat, erwartet nun einmal mehr ein Strafverfahren. Bereits in der Vergangenheit war er wegen ähnlich gelagerter Vorfälle mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. 

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg