Nach wie vor nur eingeschränkter Parteiverkehr am Landratsamt Amberg-Sulzbach

Zulassungsstelle zwischen den Jahren nicht geöffnet. Anträge aber weiterhin per Post möglich

Landratsamt Amberg-Sulzbach Foto: Pressedienst Wagner
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Foto: Pressedienst Wagner

AMBERG-SULZBACH. Der Landkreis Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass am Landratsamt und seinen Außenstellen aufgrund der derzeitigen Coronasituation nur eingeschränkter Parteiverkehr möglich ist. Dies gilt auch für die Zeit vor Weihnachten und zwischen den Jahren. Eine persönliche Vorsprache ist derzeit und bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Verkehrsbehörde mit Zulassungsstelle ist zwischen den Jahren für den Parteiverkehr nicht geöffnet. Für private Zulassungen besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, die Unterlagen inklusive Kennzeichenschilder mit der Post zu schicken (Schloßgraben 3, 92224 Amberg) oder in den Hausbriefkasten des Landratsamtes einzuwerfen.
Bei sämtlichen Zulassungsvorgängen ist zwingend eine Telefonnummer anzugeben, über welche ein Termin für die Abholung vereinbart werden kann.
Das Landratsamt bittet die Bevölkerung um Verständnis.

Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach