Nutzung der Spielplätze nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt

Sukzessive Öffnung in der Stadt Amberg – Wasserspielplatz auf dem LGS-Gelände und Bolzplätze bleiben geschlossen

Symbolbild Spielplatz (Quelle: Pixabay)
Symbolbild Spielplatz

AMBERG. Seit Mittwoch, 6. Mai, ist es bayernweit wieder erlaubt, Spielplätze für die Benutzung zu öffnen. Der geringe Vorlauf von nur einem Tag sorgte allerdings dafür, dass die Stadt Amberg mit ihren insgesamt 39 Spielflächen die Freigabe in dieser Geschwindigkeit gar nicht umsetzen konnte. Obwohl der dafür eingesetzte Trupp des städtischen Betriebshofes am Mittwoch sofort loslegte, war es ihm unmöglich, noch am selben Tag sämtliche Absperrungen wieder zu beseitigen.
Inzwischen ist diese Hürde jedoch überwunden. Trotz alledem müssen für einige wenige Spielplätze im Stadtgebiet zumindest etwas längere Wartezeiten in Kauf genommen werden. Diese Einschränkung gilt beispielsweise für die Spielflächen an der Friedrich-Ebert-Straße, am Bürgermeister-Bartelt-Platz, in der Köferinger und der Hans-Thoma-Straße sowie am Teichweg. Denn an den dort befindlichen Eichen hat sich der Eichenprozessionsspinner eingenistet, gegen den zunächst im Rahmen einer Spritzaktion vorgegangen werden muss. Die Freigabe dieser Plätze sollte jedoch am Montag, 11. Mai, erfolgen.

Anders im Fall des Spielplatzes an der Friedlandstraße. Hier ist es wegen dauerhafter Kontamination der Bäume im benachbarten Wald durch die Allergie auslösenden Brennhaare des Spinners überhaupt nicht mehr möglich, den Spielplatz für die Kinder zu öffnen. Außerdem muss der Spielplatz an der Othmayr- und Blößnerstraße bis Ende kommender Woche geschlossen bleiben, da hier derzeit ein neues Spielgerät eingebaut wird.

Ein Ausnahmefall ist auch der Piratenspielplatz auf dem ehemaligen Gelände der Landesgartenschau. Hier wird das Gelände zwar wieder zum Spazierengehen geöffnet, der Wasserspielpatz aber muss analog der Vorgaben für die Freibäder noch geschlossen bleiben. Sämtliche Bolzplätze sowie alle Sportflächen, auf denen Mannschaftssportarten betrieben werden kann, sind von der Freigabe der Bayerischen Staatsregierung ohnehin ausdrücklich ausgenommen. Sie bleiben daher auch weiterhin gesperrt.
Das Betreiben von Einzelsportarten und damit auch das Skaten hingegen ist erlaubt. Aus diesem Grund darf der Skatepark – wenn auch unter strengen Auflagen – wieder genutzt werden. Da die Staatsregierung in ihrer Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai 2020 vorschreibt, dass dabei das allgemeine Abstandsgebot zwischen zwei Menschen von 1,5 Metern unbedingt eingehalten werden muss und der Sport nur allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen ausgeübt werden darf, kann die Anlage auch nur unter diesen Voraussetzungen befahren werden.

Auch für die Spielplätze enthält die Verordnung eine wichtige Vorgabe, die neben der Abstandsregel unbedingt einzuhalten ist: Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet. Dabei müssen die begleitenden Erwachsenen stets ein waches Auge darauf haben, dass jede Ansammlung zu vermeiden und „wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten“ ist.

Bericht: Stadt Amberg