AMBERG. Das Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg weist darauf hin, dass es nach der Verordnung der Stadt Amberg über die Bekämpfung verwilderter Tauben (Tauben-Verordnung) verboten ist, verwilderte Tauben zu füttern. Das Fütterungsverbot erfasst auch das Auslegen von Futter, das von den Tauben aufgenommen werden kann. Zuwiderhandlungen gegen…