Anhörungsverfahren zu Planänderungsunterlagen im Planfeststellungsverfahren Ostbayernring im Abschnitt Schwandorf bis Etzenricht

Einwendungen gegen Änderungen ab 26.01.2022 möglich

Symbolbild: Hochspannungsleitung
Symbolbild: Hochspannungsleitung

REGENSBURG / SCHWANDORF. Die Firma TenneT TSO GmbH („TenneT“) plant ihre zwischen Schwandorf und dem oberfränkischen Redwitz bestehende, etwa 185 Kilometer lange, Höchstspannungsfreileitung Ostbayernring nach den Vorgaben des Bundesbedarfsplangesetzes zu einer leistungsstärkeren Leitung auszubauen. An der Regierung der Oberpfalz laufen dazu im Moment – aufgrund der Aufteilung in Abschnitte – zwei Planfeststellungsverfahren. Im Abschnitt A (Schwandorf bis Etzenricht) hat TenneT nach einer Online-Konsultation im Juli 2020 inzwischen eine erste Planänderung vorgenommen, diese wurde von TenneT im Dezember 2021 bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht.
Die Auslegung der geänderten Planunterlagen erfolgt vom 26.01.2022 bis einschließlich 25.02.2022 auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/planfeststellung/energieversorgung/aktuell_laufende_verfahren/index.html
und parallel dazu öffentlich in den vom Verfahren betroffenen Gemeinden. Die Zugangs- und Hygienevorschriften sind dabei zu beachten.

Jeder, dessen Belange durch die Änderungen berührt werden, kann bis einschließlich 25.03.2022 bei den betroffenen Gemeindenoder bei der Regierung der Oberpfalz Einwendungen gegen den geänderten Plan erheben. Genauere Informationen dazu finden sich ebenfalls unter o.g. Link.

Bericht: Regierung der Oberpfalz