Herrmann: „Quick-Freeze“ reicht nicht aus

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BAYERN. Innenminister Joachim Herrmann, Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK), hält das von Bundesjustizminister Marco Buschmann im aktuell vorgelegten Gesetzentwurf favorisierte sogenannte Quick-Freeze-Verfahren für nicht ausreichend. Herrmann fordert, dass Internet-Provider auch IP-Adressen speichern dürfen und müssen. Das wolle auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der Herrmann hierbei die volle Rückendeckung der IMK zusichert: „Alle Innenministerinnen und Innenminister sind sich einig, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) ausdrücklich eine Speicherung der IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zugelassen hat. Gerade die Ermittlungen im Bereich der Kinderpornographie und des Kindesmissbrauchs scheitern derzeit häufig an der unzureichenden oder fehlenden Speicherung von Verbindungsdaten.“ Bei sexuellen Missbrauchstaten über das Internet erfahren die Ermittler in den allermeisten Fällen erst geraume Zeit nach der Begehung von den Taten. Herrmann: „Wenn die Verkehrsdaten wie die IP-Adressen zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden sind, fehlen wichtige Ermittlungsansätze. Das würde den skrupellosen Tätern in die Hände spielen.“

Gegen das „Quick Freeze“-Verfahren hat Herrmann nichts einzuwenden, aber es als echte Alternative zur Speicherung von IP-Adressen darzustellen, sei entweder bewusste Augenwischerei oder Unkenntnis: „Es ist kein Gewinn für die Sicherheit. Quick Freeze ermöglicht erst die Sicherung von Daten, nachdem die Straftat den Behörden bereits bekannt geworden ist. Wenn die Anordnung zum ,schnellen Einfrieren‘ erfolgen kann, sind die Verbindungsdaten in der Regel längst gelöscht und die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen ist nicht mehr möglich. Was nicht gespeichert wurde, kann auch nicht ‚eingefroren‘ werden!“ Herrmann unterstellt FDP und Grünen ideologisch übertriebenen Datenschutz: „Das ist falsch verstandener Täterschutz. Das darf sich ein Rechtsstaat nicht leisten.“

Der EuGH hatte im September die allgemeine und unterschiedslose Verkehrsdatenspeicherung zwar grundsätzlich für unzulässig erklärt, aber in seinem Urteil begrenzte Spielräume für die Verkehrsdatenspeicherung insbesondere von IP-Adressen zugelassen. Unter anderem kann zum Schutz nationaler Sicherheit, der Bekämpfung schwerer Kriminalität und der Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen, die einer Quelle zugeordnet werden können, erfolgen. Auch die Bundesinnenministerin hatte öffentlich erklärt, seit der Aussetzung der Verkehrsdatenspeicherung würden dem Staat viele pädophile Täter ‚durch die Lappen‘ gehen. Herrmann ergänzte, auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern seien IP-Adressen oftmals die wichtigste oder sogar die einzige Spur: „Der Bundesjustizminister darf unsere Strafverfolger nicht im Kampf gegen schwerste Verbrechen ausbremsen.“

Bericht: Bayerisches Innenministerium