Selbstständigkeit vorgetäuscht – ca. 78.000.– Euro Schaden für die Sozialkassen

ZOLL
Symbolbild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

AMBERG-SULZBACH. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden ergaben, dass ein im Landkreis Amberg-Sulzbach ansässiger Unternehmer mehrere selbstständige, tatsächlich jedoch in einem persönlichen abhängigen Arbeitsverhältnis stehende Angestellte mit dem Ziel beschäftigte, Sozialversicherungsabgaben zu sparen.
Der Firmeninhaber unterließ es über einen Zeitraum von ca. fünf Jahren in insgesamt 329 Fällen die beschäftigten Arbeitnehmer bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, ordnungsgemäß anzumelden.

Die auf die Löhne entfallenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen wurden von dem Geschäftsmann nicht fristgerecht abgeführt. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf ca. 78.000 Euro.
Neben der vom Amtsgericht Nürnberg verhängten Geldstrafe in Höhe von 380 Tagessätzen zu je 25,00 Euro muss der Beschuldigte auch für die Verfahrenskosten aufkommen.

Bericht: Hauptzollamt Regensburg