
SULZBACH-ROSENBERG. Unfallflucht lohnt sich nicht! Eine 19-Jährige fuhr am 24.05.2023 in der Mittagszeit mit ihrem Pkw auf einem Supermarktparkplatz in der Dieselstraße einen Krankenwagen des Bayerischen Roten Kreuzes an. Das beobachteten aufmerksame Passanten. Die Fahranfängerin stieg auch aus, begutachtete den Schaden in Höhe von ca. 500 Euro und entschloss sich einfach wegzufahren. Eine Polizeistreife suchte die Unfallflüchtige – Dank dem übermittelten Autokennzeichen – kurze Zeit später zuhause auf und überführten sie der Tat. Dass es sich bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort um kein „Kavaliersdelikt“ handelt, zeigt schon die Strafandrohung von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Damit muss die junge Frau jetzt rechnen.
Wie die Justiz auch entscheidet, zumindest bleibt das Bayerische-Rote-Kreuz nicht auf dem Schaden sitzen.
Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg