Unterstützung der bayerischen Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise: Vereinspauschale wird auf 40 Millionen Euro verdoppelt

Symbolbild

BAYERN. Auf Vorschlag von Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hat der Ministerrat heute beschlossen, die Vereinspauschale in diesem Jahr auf 40 Millionen Euro zu verdoppeln. Laut Herrmann brauchen die bayerischen Sport- und Schützenvereine in der aktuellen Corona-Krise dringend Unterstützung.
Sehr viele Vereine hätten derzeit mit harten finanziellen Einbußen zu kämpfen, weil etwa Veranstaltungen ausfallen oder Eintrittsgelder fehlen. Gleichzeitig würden viele Kosten weiterlaufen. Herrmann: „Wir lassen unsere Vereine in dieser Ausnahmesituation nicht allein. Mit der Verdopplung der diesjährigen Vereinspauschale kommt die Hilfe flächendeckend und schnell dort an, wo sie gebraucht wird.“ Wichtig war Bayerns Sportminister eine möglichst unbürokratische Unterstützung: „Jeder Verein, der heuer bereits die Vereinspauschale beantragt hat, erhält automatisch das Doppelte. Die Vereine müssen keine zusätzlichen Anträge stellen. Auch eine weitere zeitraubende Prüfung durch Behörden braucht es nicht.“

Herrmann wies ergänzend darauf hin, dass die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen Sport und Bewegung an der frischen Luft ausdrücklich erlauben. Dies ist wegen der großen Infektionsgefahr aktuell zwar nicht in den Sportstätten der Vereine möglich. Erlaubt ist aber beispielweise Joggen, Wassersport auf natürlichen Gewässern wie etwa Schwimmen, Segeln oder Rudern, aber auch Reiten oder Fahrradfahren. Wichtig sei, unzulässige Gruppenbildungen zu vermeiden und den Mindestabstand zu wahren. „Derzeit arbeiten wir an einem Konzept für die Freigabe weiterer Sportarten ab circa Anfang Mai“, erklärte der Sportminister. „Wir wollen den Menschen so viele Sportarten wie möglich erlauben. Dabei werden wir das aktuelle Infektionsgeschehen aber sehr genau im Blick behalten. Im Zweifel geht der Infektionsschutz vor.“

Die Vereinspauschale wird jährlich unter Beachtung der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern zur Unterstützung des Sportbetriebs der Vereine ausgereicht. Die Höhe der den jeweiligen Vereinen zustehenden Vereinspauschale wird mithilfe sogenannter Mitgliedereinheiten ermittelt, wobei Mitgliedschaften von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Einsatz von Übungsleiterlizenzen besonders stark gewichtet werden. Im Jahr 2019 wurde eine Mitgliedereinheit mit 0,29 Euro bewertet.

Zusätzlich können Vereine Hilfen aus dem sogenannten Corona-Soforthilfeprogramm in Anspruch nehmen, sofern finanzielle Einbußen zum Beispiel durch die Absage von Wettkämpfen und Festen oder beim Sponsoring infolge der Corona-Pandemie entstehen. Die Corona-Soforthilfe kann beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie online beantragt werden.

Bericht: Bayerisches Innenministerium