Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz in Weiden

Symbolbild: Nächtlicher Spaziergang
Symbolbild: Nächtlicher Spaziergang

WEIDEN. Allein unterwegs zu später Stund
Dass er kontrolliert werden würde, damit musste der 20-jährige aus dem Raum Neustadt rechnen. Dennoch klemmte er sich hinters Steuer seines Wagens. Ein Fehler wie sich herausstellen sollte.
Der junge Mann wurde heute Nacht um kurz nach 03:00 Uhr mit seinem Pkw im Weidener Stadtgebiet einer Kontrolle unterzogen. Während des Gesprächs nahmen die Beamten bei dem Pkw-Lenker Alkoholgeruch wahr, weshalb sie ihm einen freiwilligen Atemalkoholtest anboten. Wenige Augenschläge später stand auch schon das Ergebnis fest. Rund 1,1 Promille hatte der junge Mann intus. Dem aber noch nicht genug fanden die Beamten heraus, dass er zudem wohl verbotene Substanzen konsumiert hatte. Grund genug den Herrn zu einer Blutentnahme mit auf die Wache zu nehmen. Seinen Führerschein durfte er auf der Wache den Beamten überlassen. Die Blutentnahme wird in Kürze zeigen, wieviel „Verbotenes“ der junge Mann im Blut intus hatte. Für seine Fahrt unter dem berauschenden Einfluss erwartet ihn nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Ergänzend bleibt zu erwähnen, dass der junge Mann keinen triftigen Grund für seine nächtliche Ausfahrt vorweisen konnte, was ihm zudem eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz einbringt.

1 + 5 = 6
Der junge Mann aus unserem vorgenannten Fall sollte gestern aber nicht der einzige bleiben, der eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erhielt. Insgesamt fünf weitere Personen wurden gestern dabei ertappt, wie sie gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung, oder auch gegen die Maskenpflicht verstoßen hatten. Auch sie erwarten nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Bericht: PI Weiden