Verstöße gegen die Allgemeinverfügung

Symbolbild: Gruppe Jugendlicher
Symbolbild: Gruppe Jugendlicher

BRUCK / Opf. In Bruck beim Freizeitzentrum wurden am 06.04.2020, gegen 18.30 Uhr, drei Heranwachsende Brucker festgestellt, die sich dort trafen, unterhielten und gemeinsam Energydrinks konsumierten.
Dies stellt einen Verstoß gegen die Bay IfSMV dar, da sie die Wohnung ohne triftigen Grund verließen. Jeder der drei Heranwachsenden muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
Darüber hinaus muss jedoch angemerkt werden, dass es sich hierbei nur um vereinzelte Vorfälle handelt und sich der überwiegende Teil der Bevölkerung an die Allgemeinverfügung hält.

Bericht: PSt. Nittenau