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Stadt Amberg unterstützt talentierte Nachwuchskünstler

Bewerbungen und Vorschläge zum Kulturförderpreis 2023 bis 31. Dezember möglich – Vergabe durch den Kulturausschuss

Rathaus Amberg
Foto: © Pressedienst Wagner

AMBERG. Die Stadt Amberg erinnert daran, dass noch bis zum 31. Dezember Bewerbungen um den Kulturförderpreis entgegengenommen werden. Die Auszeichnung wird im kommenden Jahr zum siebten Mal an vielversprechende Nachwuchskünstler verliehen. Ziel ist es, die besondere künstlerische Begabung der jungen Menschen anzuerkennen und ihre künftige Entwicklung auch in finanzieller Hinsicht zu fördern.
Der Kulturförderpreis der Stadt Amberg ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert, wobei dieser Betrag im Falle mehrerer Preisträger auch aufgeteilt werden kann. Voraussetzung für die Verleihung ist ein außergewöhnliches Talent auf dem Gebiet der bildenden oder darstellenden Künste oder aber im Bereich Musik, Literatur oder Film. Darüber hinaus müssen die Kandidaten durch Geburt, Leben oder Werk mit der Region Amberg verbunden sein und dürfen bis zum Bewerbungsschluss das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bis Ende Dezember ist es noch möglich, sich entweder selbst um diesen Preis zu bewerben oder aber einen jungen, talentierten Künstler vorzuschlagen.

Die Bewerbungen und Vorschläge sind schriftlich beim Kulturamt der Stadt Amberg, Zeughausstraße 1a, 92224 Amberg, einzureichen und müssen neben dem Anschreiben einen kurzen Lebenslauf, Angaben zum bisherigen Werdegang und zur künstlerischen Zielsetzung enthalten. Zudem sind Nachweise über die künstlerische Tätigkeit und gegebenenfalls geeignete Exponate vorzulegen.
Sofern es sich um Objekte handelt, ist zusammen mit den Unterlagen eine Einverständniserklärung einzureichen, dass die Kunstwerke auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Des Weiteren ist darzulegen, in welcher Weise man im Falle eines Zuschlags an der Preisverleihung mitwirken kann und möchte. Zu guter Letzt ist vonseiten des Bewerbers oder des Vorgeschlagenen zu gewährleisten, dass die künstlerische Betätigung auch auf Dauer ausgerichtet ist.

Dieser Nachweis kann zum Beispiel durch die Aufnahme eines Kunststudiums oder die Teilnahme an Ausstellungen oder Wettbewerben geführt werden. Auch dann, wenn aufgezeigt wird, dass im späteren Beruf eine künstlerische Betätigung angestrebt wird, gilt dieser als erbracht. Eine Jury, die sich aus Vertretern der Stadt Amberg, Kulturexperten und Vertretern der Siemens AG – die auch die Hälfte des Preisgeldes übernimmt – zusammensetzt, wählt unter den eingegangenen Bewerbungen und Vorschlägen die Preisträger aus. Auf der Grundlage dieser Empfehlung entscheidet schließlich der Kulturausschuss über die endgültige Vergabe.

Bericht: Stadt Amberg

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