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Änderung des Rettungsdienstgesetzes zur Zusammenlegung von Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung

Bayerisches Innenministerium
Bildnachweis: Bayerisches Innenministerium

BAYERN. Der Ministerrat hat gestern in einem ersten Durchgang den Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann beschlossen, im Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) eine Ermächtigungsgrundlage für die Zusammenlegung von ‚Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung‘ (ZRF) zu schaffen. Hintergrund ist die von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz gewünschte Zusammenlegung ihrer Rettungsdienstbereiche zum 1. Januar 2023. „Wir unterstützen die Planungen, die beiden Zweckverbände zusammenzulegen“, erklärte Herrmann. „Das sichert im Bereich Amberg und in der Nordoberpfalz einen hochqualitativen, leistungsfähigen und wirtschaftlich tragfähigen Rettungsdienst.“ Laut Herrmann wird nun zur geplanten Änderung im BayRDG eine Verbandsanhörung durchgeführt. Im Anschluss befasst sich das Kabinett in einem zweiten Durchgang damit, um das Gesetzesvorhaben dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung und Entscheidung vorzulegen.

Wie der Innenminister erläuterte, soll der geplante gemeinsame Zweckverband auch Träger einer gemeinsamen Integrierten Leitstelle sein. Grundlage für die Überlegungen zu einer Zusammenlegung ist eine von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz in Auftrag gegebene Analyse des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement der Universität München. Diese sieht durch eine Zusammenlegung der beiden Zweckverbände ein jährliches Einsparpotential von rund einer Million Euro unter Beibehaltung des hohen Standards der Versorgung.

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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