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Innenstaatssekretär Sandro Kirchner zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge

Bayerisches Innenministerium
Bildnachweis: Bayerisches Innenministerium

BAYERN. „In den letzten Wochen haben wir Erhebliches bei der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge geleistet. So wurden bayernweit über 40.000 neue Unterkunftsplätze für ukrainische Geflüchtete geschaffen – davon über 5.000 allein in Unterfranken“, sagte Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner beim gestrigen Besuch der ANKER-Einrichtung Unterfranken in Geldersheim. „Ich bin sehr beeindruckt, in welch kurzer Zeit die hiesigen Strukturen für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge ausgebaut und hochgefahren wurden. Da steckt sehr viel Einsatz und Engagement dahinter, die es auch weiterhin noch brauchen wird.“ So stünden noch weitere Herausforderungen wie etwa die Integration, Bereitstellung von Kita- und Schulplätzen sowie die Sicherstellung von medizinischer und psychosozialer Betreuung bevor. Mit diesen Worten dankte der Staatssekretär allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den zahlreichen Ehrenamtlichen für ihren großen Einsatz. „Staat und Zivilgesellschaft tun Hand in Hand alles Menschenmögliche um die Kriegsflüchtlinge bestmöglich zu unterstützen“, versicherte Kirchner.

Wie Kirchner weiter erläuterte, seien auch bei der Registrierung der Geflüchteten Fortschritte erzielt worden. „Es ist unbestritten, dass es für alle Ämter und Behörden ein immenser Kraftakt ist, die schiere Größe des Fluchtgeschehens zu bewältigen.“ Um die Registrierung weiter zu beschleunigen, seien die Kapazitäten erhöht worden. So unterstütze nunmehr auch die Bayerische Polizei die Regierungen und Ausländerbehörden durch eine große Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Weiterhin können zusätzlich zu den ANKER-Einrichtungen auch die Ausländerbehörden die Registrierung vornehmen. Der Staatssekretär hob hierbei die Bedeutung der Registrierung auch für die Geflüchteten hervor: „Auch wenn vorab schon eine Arbeitserlaubnis durch Ausstellung einer Fiktionsbescheidung oder staatliche Leistungen durch Äußerung eines Schutzgesuchs möglich sind, muss die Registrierung jedoch spätestens vor der Erteilung der Auf­ent­haltserlaubnis nachgeholt werden. Zudem müssen wir wissen, wer in unser Land kommt – auch zum Schutz der Geflüchteten.“ So könne etwa Verdachtsmomenten zu Zwangsprostitution nur nachgegangen werden, wenn bekannt sei, wer sich bei uns aufhalte. „Wir müssen vermeiden, dass Schleuser, Menschenhändler oder andere Straftäter die Situation insgesamt ausnutzen,“ so Kirchner.

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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