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Bei Kontrollen auf der A3 verbotenen Elektroschocker und Einhandmesser aufgefunden

Autobahnrastplatz (Symbolbild Pixabay)
Symbolbild: Autobahnrastplatz

SINZING / BAB A3: Am Sonntag, 19.01.2020, stellten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg auf der BAB A3 bei Sinzing bei zwei unabhängigen Kontrollen Verstöße nach dem Waffengesetz fest.
Gegen 08.20 Uhr wurde bei einem 32-jährigen Pkw-Fahrer ein griffbereites Einhandmesser in dessen Jackentasche aufgefunden und sichergestellt. Das Führen solcher Messer ist verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Nach der Anzeigenaufnahme konnte der 32-Jährige wieder weiterfahren.
Bei einer weiteren Kontrolle gegen 09.50 Uhr, wurde bei einem 26-jährigen Pkw-Fahrer unter dem Fahrersitz seines Autos ein als Taschenlampe getarnter Elektroschocker aufgefunden und ebenfalls sichergestellt. Derartige Elektroschocker sind in Deutschland  generell verboten. Den 26-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz. Im Anschluss konnte er seine Reise fortsetzen.

Bericht: VPI Regensburg

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