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Biberdamm zerstört

Biber
Symbolbild

SCHÖNSEE. Der illegale Rückbau eins Biberdamms im Bereich Schönsee/Lindau wurde der zuständigen Polizeiinspektion Oberviechtach kürzlich durch das Landratsamt Schwandorf gemeldet. Bei der durchgeführten Begehung des Biberreviers im Bereich Lindau konnte festgestellt werden, dass in der zurückliegenden Zeit durch eine unbekannte Person der vom Biber aus Sträuchern, Ästen und Gehölzen errichtete Damm vorsätzlich geöffnet wurde und sämtliches Wasser abgelaufen war. Aus diesem Grund wurden durch die Polizei Ermittlungen wegen eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutz aufgenommen. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Schwandorf weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zerstörung eines Biberbaus bzw. Biberdamms kein Kavaliersdelikt ist, sondern bei vorsätzlichem Handeln sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Bei Konflikten stehen die zuständigen Biberberater des Landratsamtes gerne zur Verfügung.

Bericht: PI Oberviechtach

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