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Einkaufsfahrten bzw. touristische Fahrten in die Tschechische Republik sind derzeit nicht möglich

Symbolbild: Grenze

Symbolbild: Grenze

Staatsgrenze CZ
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OBERPFALZ. Für die Einreise und Aufenthalt in die tschechische Republik gelten weiterhin strenge Bedingungen.
Gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 11. Mai 2021, Az. G51s-G8000-2021/505-48, gültig seit 12.05.2021, werden Ausnahmen vom Infektionsschutzgesetz und der Einreise-Quarantäneverordnung für Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen, zugelassen. Somit sind von bayerischer Seite die rechtlichen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des sogenannten kleinen Grenzverkehrs geschaffen worden. Sobald auch die Tschechische Republik ihre derzeit noch geltenden strengen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen entsprechend anpasst, können auch Deutsche wieder ins Nachbarland reisen.

Auf tschechischer Seite gelten jedoch bezüglich des kleinen Grenzverkehrs derzeit noch strenge Bestimmungen. Die Tschechische Republik stuft Deutschland, neben weiteren EU-Staaten, als Land mit hohem Infektionsrisiko ein. Demnach müssen alle Personen die von Deutschland nach Tschechien einreisen und sich in den letzten 14 Tagen länger als 12 Stunden im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben,


Zudem ist weiterhin die freie Bewegung auf dem Gebiet der Tschechischen Republik auf triftige Gründe, z.B. Wege zur Arbeit, Sicherung des Lebensunterhalts, Arztbesuche etc. beschränkt.
Einkaufsfahrten und touristische Ausflüge in die Tschechische Republik sind demnach nach wie vor nicht möglich!

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz

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