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Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz auf der A3

Sonderkontrolle nach Geschwindigkeits- und Abstandsmessung
Archivbild: Verkehrskontrolle auf der Autobahn
Foto: Pressedienst Wagner

LUPBURG. Am Freitag den 08.01.2021, gegen 09:00 Uhr, wurde ein mit vier Insassen besetzter Pkw auf der Autobahn A3, in nördlicher Fahrtrichtung, durch Zollbeamte einer Kontrolle unterzogen. Zur weitern Abklärung wurden zudem Beamte der APS Parsberg zur Kontrolle hinzugezogen.
Bei der anschließenden Überprüfung konnte festgestellt werden, dass sich der 39-jährigen kosovarischen Fahrzeugführer seit über einem Jahr in Deutschland aufhält und auch hier gemeldet ist. Da sich der 39-jährige somit schon länger in Deutschland aufhält, war dessen kosovarische Fahrerlaubnis in Deutschland nur für 6 Monate gültig. Der 39-jährige hätte sich somit um eine Umschreibung kümmern müssen.
Des Weiteren konnte bei der Überprüfung festgestellt werden, dass alle vier Insassen nicht aus einem Haustand stammen. Den Fahrzeugführer erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz, bezüglich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Gegen alle vier Fahrzeuginsassen wird zudem eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz vorgelegt.

Bericht: VPI Regensburg

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