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Herrmann: Flächendeckender Ausbau des Sirenennetzes ist wesentlicher Bestandteil der Warninfrastruktur

Symbolbild: Sirene
Symbolbild

BAYERN. „Der flächendeckende Ausbau des Sirenennetzes ist ein ganz wesentlicher Bestandteil der Warninfrastruktur der Länder, um die Bevölkerung noch besser vor Gefahren- und Katastrophenlagen warnen zu können“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann anlässlich des gestrigen landesweiten Warntags in Nürnberg. „Um dieses Ziel zu erreichen, muss das Förderprogramm zum Sirenenausbau des Bundes deutlich finanziell aufgestockt werden“, forderte Herrmann. Die derzeit vom Bund bereitgestellten Mittel von rund 88 Millionen Euro für alle Länder seien bei weitem nicht ausreichend. Allein Bayern benötige zwischen 130 und 200 Millionen Euro, also mindestens das Zehnfache der auf den Freistaat entfallenen Fördersumme in Höhe von 13,4 Millionen Euro. Der Bedarf sei groß: Bereits jetzt liegen deutlich mehr För­deranträge vor, als mit den zur Verfü­gung stehenden Mit­teln genehmigt werden könnten. Eine wichtige Ergänzung des bestehenden Warnmixes stellt für den Minister auch die Einführung des Mobilfunkdienstes Cell Broadcast – die Alarmierung über Mobilfunkgeräte („Warn-SMS“) dar. „Die rechtlichen Grundlagen sind gelegt. Nun gilt es schnellstmöglich die Technik auf Bundesebene einzuführen“, so Herrmann.

Wie der Minister weiter erläuterte, nehme die Stadt Nürnberg beim Ausbau der Sireneninfrastruktur eine echte Vorbildfunktion ein: „Bereits 2016 hat der Stadtrat beschlossen, 106 Sirenen im Stadtgebiet zur flächendeckenden Warnung der Nürnbergerinnen und Nürnberger zu errichten. Bislang wurden bereits 91 Sirenen errichtet.“ Endgültig soll der Ausbau Ende 2022 abgeschlossen sein. „Ein echter Kraftakt für die Stadt Nürnberg und eine großartige Leistung in Eigenregie“, lobte der Minister.
Um den Gemeinden die Standortsuche zu erleichtern, habe die Staatsregierung nach Herrmanns Worten auch eine wichtige Weichenstellung mit dem Haushaltsgesetz 2022 vorgenommen: „Künftig ist es möglich, den Kommunen die Errichtung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung auf staatlichen Liegen­schaften unentgeltlich zu gestatten, sofern nicht genügend ge­eignete ge­mein­de­eigene Standorte vorhanden sind.“

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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