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Gaststättenkontrolle in Schwandorf

Symbolbild: 2G-Regel
Symbolbild

SCHWANDORF. Am Sonntag, gegen 01:00 Uhr wurden Polizeibeamte zu einer Ruhestörung, ausgehend von einem Lokal in der Schwandorfer Innenstadt gerufen. Ursache war hier eine betriebsinterne Weihnachtsfeier, die auf Grundlage der für Veranstaltungen gültigen Regelung „2G+“ durchgeführt wurde.

An dieser Stelle darf ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für die Inanspruchnahme der Regelungen zu einem Schnelltest unter Aufsicht keinesfalls die Behauptung ausreicht einen Schnelltest unter vier Augen durchgeführt zu haben. Auch das Vorzeigen von Schnelltests reicht hier nicht aus. Hier wird ausdrücklich ein Testnachweis verlangt, was bedeutet, dass eindeutig dokumentiert werden muss wann und unter wessen Aufsicht ein Test durchgeführt wurde.

Bericht: PI Schwandorf

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