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Herrmann zieht Bilanz für 2020: Bayern geht konsequent gegen Extremisten mit Waffen vor

Symbolbild Soft-Air Waffe

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Bayerisches Innenministerium
Bildnachweis: Bayerisches Innenministerium

BAYERN. „Die bayerischen Waffenbehörden gehen konsequent und erfolgreich gegen Extremisten mit Waffen vor“, sagte Innenminister Joachim Herrmann mit Blick auf die Jahresbilanz 2020. Hiernach sei es den Behörden im Jahr 2020 bei Hinweisen auf 135 Personen mit extremistischen Bezügen gelungen, 34 Personen zu entwaffnen; vier Anträge auf Waffenerlaubnis abzulehnen und 20 Waffenbesitzverbote zu verhängen. „Waffen gehören nicht in die Hände von Personen mit extremistischem Gedankengut. Hier müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um jeglicher Gefahr entgegenzuwirken!“, so der Minister weiter und betonte: „Die bayerischen Waffenbehörden leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von uns allen.“

Der Minister erläuterte: „Gegen 64 Personen leiteten die Waffenbehörden den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse ein. Davon haben 20 bereits einen Widerrufsbescheid erhalten, 14 weitere kamen dem Widerruf zuvor, indem sie ihre Erlaubnisse und Waffen freiwillig abgegeben haben; bei 30 Personen läuft das Verfahren noch.“ Bei weiteren 50 dauere die Prüfung noch an, ob die Erkenntnisse für die Einleitung eines Verfahrens ausreichen. In weiteren 21 Fällen seien bei der Antragstellung Hinweise auf extremistische Bezüge geprüft worden. Vier Anträge seien bereits abgelehnt, fünf Anträge wegen der zur erwartenden negativen Entscheidung zurückgenommen worden. „Die Waffenbehörden sind sorgfältig und leisten hervorragende Arbeit“, lobte der Minister.
98 betroffene Erlaubnisinhaber – und somit die Mehrzahl – seien nach Angaben Herrmanns der waffenaffinen rechtsextremistischen Szene sowie der ‚Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung‘ zuzuordnen. Weiterhin identifizierten die Waffenbehörden in Bayern vier Erlaubnisinhaber mit Bezügen zum Linksextremismus sowie acht aus den Bereichen des Islamismus und Ausländerextremismus; vier seien weiteren Szenen zuzuordnen.

Gegen die Entscheidung der Waffenbehörden seien insbesondere mutmaßliche Reichsbürger und Selbstverwalter gerichtlich vorgegangen, jedoch überwiegend ohne Erfolg berichtete Herrmann weiter: „Von 25 entschiedenen Rechtsmitteln blieben 19 erfolglos.“
Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz aus dem vergangenen Jahr führt bereits die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung dazu, dass ein Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis abgelehnt und ein Verfahren zum Entzug einer vorher erteilten Erlaubnis eingeleitet wird. Um Extremisten zu erkennen, sind die Waffenbehörden dazu verpflichtet, eine Auskunft bei der Verfassungsschutzbehörde einzuholen. Ein enger Austausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei wird in Bayern bereits seit Langem praktiziert. Die neuen Vorgaben führen zu einer noch stärkeren Intensivierung der Zusammenarbeit. „Es ist unser Ziel, Extremisten aller Art den Zugang zu Waffen zu verwehren und zu untersagen. Die bayerischen Waffenbehörden prüfen daher jeden Verdachtsfall und schöpfen die rechtlichen Möglichkeiten aus, um dieses Ziel zu erreichen“, bekräftigte der Minister.

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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