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Infektionsschutzvorschriften in Sulzbach-Rosenberg nicht beachtet – Bußgeldverfahren eingeleitet

Ab dem 27.04. gilt in Bayern die Maskenpflicht
Symbolbild: Mund-Nase-Maske

SULZBACH-ROSENBERG. Nach einem behördlichen Informationsaustausch führten Beamte der örtlichen Polizeiinspektion am Donnerstagvormittag (04.06.2020) in insgesamt drei Lebensmittel verarbeitenden Geschäftsbetrieben mit Kundenverkehr im Stadtgebiet Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz durch.

Hierbei mussten die Ordnungshüter auch bei den Betriebsverantwortlichen selbst Verstöße gegen die Maskentragepflicht feststellen und entsprechende Bußgeldverfahren einleiten, die dem Landratsamt zur Weiterbearbeitung vorgelegt werden. Alle Geschäftsinhaber hatten bei der Kontrolle Einsicht gezeigt.
An dieser Stelle sei von polizeilicher Seite nochmals angemerkt, dass Hinweise auf Verstöße gegen Infektionsvorschriften in Geschäftsbetrieben oftmals eher, allerdings zurecht, aus Kreisen der Bevölkerung / Kundschaft an die Ordnungsbehörden herangetragen werden. Auftragsgemäß zum Schutz der Allgemeinheit geht die Polizei solchen Informationen nach, belehrt die Betroffenen und bringt festgestellte Verstöße zur Anzeige.

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg

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