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Kabinett beschließt Novelle des Polizeiaufgabengesetzes

Symbolbild: Polizisten mit Streifenwagen
Symbolbild

BAYERN. Die Bayerische Staatsregierung hat nach Abschluss der Verbändeanhörung heute die Novelle des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Behandlung dem Landtag zugeleitet. „Mit der PAG-Novelle werden wir vor allem die Bürgerrechte stärken und noch klarer die Eingriffsbefugnisse definieren“, betonte Innenminister Joachim Herrmann. Gleichzeitig werde die Polizei weiterhin auch künftig hocheffektiv eingreifen dürfen, um Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren zu schützen. „Wir setzen mit dieser Novelle die Anregungen der PAG-Kom­mission stimmig um und tragen den Vorgaben des Koalitionsvertrags Rechnung“, bekräftigte der Minister.

Zu den Kernpunkten der Änderungen zählen laut Herrmann unter anderem die deutliche Verkürzung der maximalen Gewahrsamsdauer auf maximal zwei Monate, die Beiordnung eines Rechtsanwalts von Amts wegen bei längerfristigem Gewahrsam und die Überarbeitung der Regelungen zur drohenden Gefahr, insbesondere deren Verhältnis zur konkreten Gefahr.
Nach Herrmanns Worten ist es besonders erfreulich, dass zwischenzeitlich zwei wichtige Diskussionspunkte geklärt sind: „Das Bundesverfas­sungsgericht hat jüngst ausdrücklich klargestellt, dass die Pflicht zum Tragen einer ‚elektronischen Fußfessel‘ nicht gegen Grundrechte verstößt. Weiterhin hat das Gericht bestätigt, dass diese Elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Gefahrenabwehr geeignet ist, insbesondere um potentielle Täter von Straftaten abzuhalten“, erklärte der Minister mit Blick auf entsprechende Regelungen im PAG. Herrmann zeigte sich ferner erfreut darüber, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur drohenden Gefahr im vergangenen Jahr mehrfach bestätigt, weitergeführt und den Begriff der „drohenden Gefahr“ sogar selbst verwendet hat.

Wie der Innenminister deutlich machte, wird das PAG durch zahlreiche Neuregelungen transparenter und verständlicher: Es wird nun gesetzlich definiert, wann eine ‚konkrete Gefahr‘ oder eine ‚drohende Gefahr‘ vorliegt und klargestellt, dass die konkrete Gefahr der Hauptanwendungsfall für die Polizei bleiben soll. Die ‚bedeutenden Rechtsgüter‘, zu deren Schutz die Polizei insbesondere beim Vorliegen einer drohenden Gefahr handeln darf, werden präzisiert und eingeschränkt. Die Regelungen zum gerichtlichen Verfahren finden sich nun übersichtlich an zentraler Stelle im Gesetz wieder. Gleichzeitig werden Rechtsschutzmöglichkeiten für Bürger ausgebaut. Bei DNA-Untersuchungen und für die Nutzung von Aufzeichnungen bei einem Einsatz von Body-Cams in Wohnungen werden zusätzliche gerichtliche Kontrollen verpflichtend eingeführt. Darüber hinaus wird der Schutz für Opfer von Straftaten verbessert und durch Daten- und Übermittlungssperren ein höheres Schutzniveau erreicht.

Der Ministerrat hatte 2018 die Einrichtung einer Kommission zur Begleitung und unabhängigen Prüfung des neuen PAG beschlossen. Die PAG-Kommission setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Dr. Karl Huber, Präsident des Bayer. Verfassungsgerichtshofs a. D. (Vorsitz), Prof. Dr. Thomas Petri, Bayer. Landesbeauftragter für den Datenschutz, Dr. Erwin Allesch, Vizepräsident des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs a. D., Elisabeth Mette, Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts, Prof. Dr. Martin Burgi, Universitätsprofessor, LMU München und Peter Dathe, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts a. D.. Die Experten bestätigen grundsätzlich die zentralen Änderungen des damaligen PAG aus den Jahren 2017 und 2018, unterbreiteten darüber hinaus konkrete Anregungen, wie das PAG weiterentwickelt werden könnte. Diese Vorschläge sind nun in die Gesetzesnovelle eingeflossen.
Alle Informationen zur aktuellen PAG-Novelle sind unter www.pag.bayern.de abrufbar.

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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