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Körperliche Auseinandersetzung – Waffen sichergestellt

Waffe
Symbolbild: SoftAir-Waffe

REGENSBURG. Am Freitag, den 03.01.2020, gegen 21:45 Uhr, kam es im Stadtnorden zwischen insgesamt drei männlichen, jugendlichen Tätern zu einer wechselseitigen Körperverletzung mit leichten Verletzungen.
Bei dem Streit führte einer der Täter zudem eine Softairpistole mit. Die Softairpistole gleicht einer echten Schusswaffe. Es handelt sich somit um eine Anscheinswaffe nach dem Waffengesetz und darf nicht geführt werden. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnte zudem ein Schlagring aufgefunden werden. Dieser ist als verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz eingestuft.
Den Beteiligten werden aufgrund der mitgeführten Anscheinswaffe, des illegalen Besitzes des Schlagringes und der körperlichen Auseinandersetzung Straftaten nach dem Waffengesetz und dem Strafgesetzbuch vorgeworfen.

Bericht: PI Regensburg Nord

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