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Konsequente Verfolgung der Einhaltung der im Zusammenhang mit dem Coronavirus getroffenen Allgemeinverfügung im Bereich der Oberpfalz – Appell an die Bevölkerung

Corona
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OBERPFALZ. Wie gestern, 18.03.2020, bereits berichtet, wurde am Montag, den 16.03.2020, durch die Bayerische Landesregierung eine für jeden verbindliche Allgemeinverfügung mit zahlreichen Beschränkungen erlassen. Im Bereich der Oberpfalz kam es im Laufe des gestrigen Tages zu zahlreichen Verstößen gegen die genannten Verbote und Untersagungen. Die Polizei Oberpfalz wird die Einhaltung dieser Beschränkungen konsequent überwachen, überprüfen und zur Anzeige bringen.
Dabei setzt sie auf das Verantwortungsbewusstsein und den Zusammenhalt der Bevölkerung.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurde  bayernweit durch die Bayerische Staatsregierung eine Reihe von Maßnahmen erlassen. So gelten z.B. neue Öffnungszeiten für Ladengeschäfte des Einzelhandels und der Gastronomie. Auch dürfen keine Veranstaltungen oder Versammlungen im öffentlichen Raum abgehalten werden.

Im Bereich der Oberpfalz kam es gestern im Laufe des Tages zu etwa 50 polizeilichen Einsätzen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Allgemeinverfügung. Dabei handelte es sich zumeist um die Nichteinhaltung der Öffnungszeiten von Gaststätten und das Zusammentreffen von größeren Personengruppen im öffentlichen Raum. Insbesondere trafen sich Studenten und Jugendliche auf Sport-/Spiel- und Fußballplätzen, sowie auf Grünflächen und Großparkplätzen zum privaten Beisammensein.
Die Oberpfälzer Polizei möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger, die genannten Beschränkungen einzuhalten. Sie bittet insbesondere die jüngere Generation die sozialen Kontakte zu beschränken. In diesem Zusammenhang darf auf die Abstandsregelung des Robert-Koch-Instituts von 1,5 Metern hingewiesen werden. Die Polizeibeamten führen seit gestern zielgerichtete Kontrollen in der gesamten Oberpfalz durch, um die Einhaltung der notwendigen Einschränkungen zu überprüfen und gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen. Bei den Verstößen handelt es sich um Straftaten, die mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können.

Die Bewältigung der Corona-Krise stellt uns alle vor besondere Herausforderungen. Der Fokus der polizeilichen Kontrollen liegt dabei auf dem Schutz von Leben und Gesundheit aller Bewohnerinnen und Bewohner. Unser Ziel ist es die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen bzw. zu stoppen“, so Polizeivizepräsident Thomas Schöniger.

Die detaillierten Vorgaben und Bestimmungen sowie die entsprechenden Ausnahmen sind den Veröffentlichungen der Bayerischen Staatsregierung zu entnehmen:
https://bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/

Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz

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