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Messer- und Scherenschleifer mit auffälligem Geschäftsgebaren unterwegs

Scherenschleifmaschine Symbolbild: Pixabay
Scherenschleifmaschine
Symbolbild: Pixabay

Landkreis Amberg-Sulzbach: Die Mitteilungen von besorgten Bürgern bei der Polizei häuften sich in den letzten Tagen. Hintergrund hierfür war immer das Auftreten von Messer- uns Scherenschleifern, die Hausbesuche machten.

Bereits am Montag, war der landwirtschaftliche Hof in Immenstetten, Gemeindebereich Freudenberg das Ziel der Männer, die mit noblen Fahrzeugen, meist gut gekleidet und mit französischem Akzent vorfuhren.

In diesem Fall war des dem Bewohner schon sehr schnell spanisch vorgekommen und er ließ sich erst gar kein Angebot unterbreiten, sondern verwies die beiden Männer seines Grundstücks. Dies wiederum fanden die beiden Unbekannten gar nicht amüsant und reagierten heftig und aggressiv.
Letztendlich verschwanden sie ohne Geschäftsabschluss.

Am Dienstag gingen im Laufe des Tages zwei Anrufe bei der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg ein. Gegen 11.30 Uhr waren erneut zwei Männer in Sinnleithen, Bereich Edelsfeld in einen Hof eingefahren und boten ihre Dienste als Messer- und Scherenschleifer an. Der 43-jährige Bewohner gab den Männern mehrere Sachen zum Schleifen mit und erhielt sie auch zurück. Erst als sich der Bewohner für das Auto mit französischem Kennzeichen der beiden interessierte, reagierten diese äußerst nervös und verließen fluchtartig das Gehöft.

Noch am gleichen Tag, gegen 10 Uhr war ein weiteres Team auf das Grundstück in Bachetsfeld, Gemeinde Illschwang mit einem Mercedes eingefahren. Auch hier boten zwei Männer ihre Dienste als Messer- und Scherenschleifer an. Der 62-jährige Bewohner händigte mehrere Gegenstände zum Schleifen aus und vereinbarte mit den Männern einen Festpreis von 100 Euro.
Als diese gegen 15 Uhr mit den geschärften Messern zurückkamen, forderten sie für Ihre Arbeit einen Lohn von 1.128 Euro. Nach einem Streitgespräch war ihnen der 62-Jährige den vereinbarten Hundert Euroschein vor die Füße und forderte sie auf das Grundstück zu verlassen. Diese kamen nach Auskunft des 62-jährigen Rentners der Aufforderung nur widerwillig und wutentbrannt nach.

Da es sich wohl um eine reisende Gruppierung handelt, die so offensichtlich ihren Lebensunterhalt verdienen, muss mit weiterem Auftreten gerechnet werden.
Nach Prüfung der geschilderten Sachverhalte liegt kein strafbares Verhalten vor. Jedoch sollten die Bürger gewarnt sein, sich auf derartige „Haustürgeschäfte“ einzulassen.

Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg

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