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Herrmann und Gerlach begrüßen neue Bundesverordnung zum „Cell Broadcast“

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Symbolbild Smartphone

BAYERN. „Die vom Bundesrat gebilligte Verordnung zum sogenannten Cell Broadcast-Verfahren ist ein wichtiger Schritt beim Aufbau der neuen Technik, mit der wir die Bevölkerung im Katastrophenfall mittels Push-Nachrichten warnen können.“ Mit diesen Worten begrüßte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den gestrigen Beschluss des Bundesrates. Das Cell-Broadcasting verstärke den Mix an Warnmitteln aus Sirenen, Apps und Rundfunk. Für eine flächendeckende Warnung der Bevölkerung sei das Versenden von Textnachrichten an alle Handys eine hervorragende Verbesserung. „Wie wichtig eine schnelle und unkomplizierte Alarmierung der Bevölkerung ist, haben uns die Hochwasserkatastrophen im Juli deutlich vor Augen geführt“, so Herrmann. Digitalministerin Judith Gerlach fügt hinzu: „Solche digitalen Lösungen können bei Naturkatastrophen wie Waldbränden oder Überflutungen und auch bei Notfällen wie Bombenentschärfungen oder Chemieunfällen Leben retten.“

Mit Hilfe der Cell-Broadcast-Technologie können sogenannte „Warn-SMS“ direkt an alle Menschen mit einem empfangsbereiten Mobilfunkgerät versendet werden, die sich in einer Gefahrenzone befinden. „Die Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen oder Gefahren in Bayern ist mir als Innen- und Katastrophenschutzminister ein wichtiges Anliegen. Deshalb hat die Staatsregierung im Juli auch den Ausbau des Sirenenwarnnetzes in Bayern beschlossen und sich für den Ausbau der modernen Warnsysteme, insbesondere für die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Cell-Broadcast auf Bundesebene eingesetzt“, erklärte Herrmann.
Gerlach ergänzte: „Digitale Lösungen, wie zum Beispiel Warn-Apps, sind eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Alarmierungsmöglichkeiten. Aber nicht alle Bürgerinnen und Bürger nutzen diese Apps. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt auch das Cell Broadcasting auf den Weg bringen. Es ist eine wertvolle Erweiterung unseres Warnmixes.“

Bundestag und Bundesrat haben zwischenzeitlich die gesetzlichen Grundlagen beschlossen, die zur Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber notwendig waren, um die Einführung von Cell Broadcast zu erreichen. Diese erforderliche Änderung des Telekommunikationsgesetzes tritt zum 1. Dezember 2021 in Kraft.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) arbeitet derzeit gemeinsam mit den zuständigen Bundesbehörden und den Mobilfunknetzbetreibern an der technischen Umsetzung.  „Ich hoffe, dass die Nutzung des Systems im Laufe des nächsten Sommers möglich sein wird“, so Herrmann.

Bericht: Bayerisches Innenministerium 

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