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Innenminister Herrmann begrüßt Einigung zur neuen Notarztvergütung in Bayern

Bayerisches Innenministerium
Bildnachweis: Bayerisches Innenministerium

BAYERN. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Sozialversicherungsträger haben sich nach langen Verhandlungen auf eine neue notärztliche Vergütung in Bayern verständigt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte die Einigung: „Mit der neuen Entgeltvereinbarung sichern KVB und Kostenträger das hohe Niveau der notärztlichen Versorgung in Bayern auch künftig finanziell. Die deutliche Anhebung der Honorare ist angemessen und würdigt die Leistung der Notärzte.“ Die Kostenträger haben das jährliche Volumen für die notärztliche Vergütung nochmals um 20 Prozent auf 82 Millionen Euro pro Jahr erhöht. „Darüber hinaus wird es künftig auch Zuschläge für die Nacht sowie für Wochenend- und Feiertage geben,“ erklärte Herrmann. „Unsere Notärzte erbringen ihre anspruchsvollen Leistungen auf freiwilliger Basis. Die getroffene Regelung würdigt dieses hohe Engagement und die verlässliche Einsatzbereitschaft der bayerischen Notärzte. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil in unserem Rettungsdienstsystem und für eine optimale Patientenversorgung unverzichtbar. Es geht schließlich um das Leben und die Gesundheit der Menschen in Bayern„, so der Minister.

Die neue Benutzungsentgeltvereinbarung gilt nach Herrmanns Worten von Juli 2021 bis Ende 2023 und sieht rückwirkend zum 1. Juli eine höhere einheitliche Grundpauschale von 25,00 Euro je Stunde vor. Hinzu kommen erstmals gestaffelt Zuschläge für die Nacht, an Wochenenden, Feiertagen und an Hohen Feiertagen, also an Ostern, Pfingsten, Weihnachten und zum Jahreswechsel.
Herrmann: „Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Versorgung der bayerischen Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes in Notsituationen gewährleistet ist. Hierzu gehört auch, dass bei entsprechender Indikation ein Notarzt zum Einsatz kommt.“ In Bayern gibt es derzeit 229 Notarztstandorte.

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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