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Pkw als Hundezwinger zweckentfremdet

Symbolbild: Huskys
Symbolbild

WINDISCHESCHENBACH. Am Sonntagvormittag wurde hiesiger Dienststelle ein Verstoß nach dem Tierschutzgesetz gemeldet.
Danach würde eine 50 jährige Windischeschenbacherin ihre beide großen Husky-Hunde während der Nacht und auch am Tag in ihrem Pkw einsperren. Da ein Auto keinesfalls als Hundezwinger geeignet ist, erfolgte eine Anzeige.
Außerdem wird geprüft in wieweit die Dame als Hundehalterin geeignet ist.

Bericht: PI Neustadt / Waldnaab

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