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Polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Polizeiaufgabengesetz rechtmäßig und wichtig

Bayerisches Innenministerium
Bildnachweis: Bayerisches Innenministerium

BAYERN. Innenminister Joachim Herrmann begrüßt, dass mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Polizeiaufgabengesetz (PAG) eindeutig klargestellt wurde: „Das Gericht hat die Popularklage der Partei ‚Die LINKE.‘ abgewiesen. Die Regelungen zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung verstoßen nicht gegen die Verfassung, sondern sind verhältnismäßig. Auch erfüllen sie alle Anforderungen an die Bestimmtheit und Normenklarheit.“ Herrmann bezeichnete die im Vorfeld insbesondere von der SPD lautstark und wiederholt geäußerte Kritik als „völlig an den Haaren herbeigezogen“ und „billige Stimmungsmache“.

Gegenstand des Verfahrens war Art. 60 a PAG. Innenminister Herrmann hatte bereits bei der Änderung der Norm im letzten Sommer die Kritik daran vehement zurückgewiesen: „Ich habe immer betont, dass wir mit der Änderung nur der ausdrücklichen Bitte des Landesbeauftragten für den Datenschutz nachgekommen sind, die Zuverlässigkeitsüberprüfungen und ihre Voraussetzungen in einem gesonderten neuen Artikel im Gesetz detailliert zu regeln.“ Eine Verschärfung – wie von vielen Kritikern fälschlicherweise in den Raum gestellt – sei damit nie verbunden oder beabsichtigt gewesen.
Schon vor der Gesetzesänderung habe die Bayerische Polizei gestützt auf die polizeiliche Generalklausel auf Wunsch eines Veranstalters wie beispielsweise eines Fußballvereins oder eines Konzertveranstalters und mit Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt. Großen Wert legt der Innenminister auf die Feststellung, dass die neue Norm nach ihrem eindeutigen Wortlaut auf die berufliche Tätigkeit Bezug nimmt und damit nur auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen anwendbar ist, die im Umfeld einer gefährdeten Veranstaltung tätig sind, beispielsweise in Sicherheitsbereichen. Zuschauer sind damit nicht betroffen. Der Umfang der Überprüfungen ist auf das absolut erforderliche Maß beschränkt und findet nur mit Zustimmung der Betroffenen statt.

Als Beispiel für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach der aktuellen Regelungslage nannte Herrmann den G7-Gipfel: „Jedem Laien leuchtet ein, dass die Polizei selbstverständlich genau überprüfen muss, wer in die Nähe der Staats- und Regierungschefs kommt. Hier gelten höchste Sicherheitsstandards, gerade in der derzeit weltweit sehr angespannten Sicherheitslage.“

Bericht: Bayerisches Innenministerium

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