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Polizeimeldungen aus Neumarkt

Wolfstein
Burgruine Wolfstein / Neumarkt/Opf.
Foto: (c) www.magicmemories.de

Verkehrsunfall mit einer schwer verletzten Person
Am 03.07.2019, gg. 05.50 Uhr ereignete sich in Unterölsbach ein Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde.
Eine 54-jährige Mercedes-Fahrerin befuhr die Ludwigskanalstraße in Unterölsbach in Richtung Barstenweg. Als sie nach links abbiegen wollte, missachtete sie die Vorfahrt eines entgegenkommenden 58-jährigen Radfahrers. Es kam zur Kollision, wobei der Radfahrer schwer verletzt wurde. Mit dem BRK wurde er ins Klinikum gebracht. Schaden am Pkw ca. 3000 Euro; Schaden am Fahrrad ca. 500 Euro.

Urkundenfälschung amtlicher Ausweise / Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 03.07.2019, gg. 20.10 Uhr wurde ein 34-jähriger Pkw-Fahrer in Freystadt einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass er einen griechischen Führerschein besitzt, der gefälscht war. Der gefälschte Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt mit dem Pkw wurde unterbunden.

Fahrraddiebstähle
Ein unbekannter Täter entwendete in der Zeit vom 28.06.2019, 13.05 Uhr bis 02.07.2019, 06.50 Uhr ein Fahrrad, das in Neumarkt auf dem Bahnhofsvorplatz versperrt abgestellt war. Bei dem Fahrrad handelt es sich um ein Mountainbike der Marke Hill 800, Farbe schwarz/weiß. Wert ca. 120 Euro.

In der Zeit vom 28.06.2019, 22.00 Uhr bis 29.06.2019, 09.00 Uhr wurde ein Fahrrad in Neumarkt entwendet. Das Fahrrad, Marke Pegasus/Avanti, Farbe weiß, war im Fahrradständer vor einem Anwesen im Johann-Mois-Ring versperrt abgestellt. Wert ca. 150 Euro.

Diebstahl von einer Baustelle
In Neumarkt wurden in der EFA-Straße in der Zeit vom 21.06.2019, 11.30 Uhr bis 02.07.2019, 15.00 Uhr von einer Baustelle bzw. aus einem Rohbau diverse Sanitärgegenstände im Wert von ca. 915 Euro entwendet. Zum Großteil mussten diese durch den unbekannten Täter mittels eines Werkzeugs demontiert werden.

Haftbefehl abgewendet
Am 03.07.2019 konnte ein 31-jähriger Mann in seiner Wohnung in Neumarkt angetroffen werden. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz vor. Durch Zahlung der Geldstrafe konnte er den Haftbefehl abwenden.

Bericht: PI Neumarkt i.d.Opf.

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