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Präventionsaktion:  Unfallflucht – Kein Kavaliersdelikt

Ein Beamter in Ausbildung bei der Aushändigung eines Flyers an eine Verkehrsteilnehmerin Quelle: PI Weiden
Ein Beamter in Ausbildung bei der Aushändigung eines Flyers an eine Verkehrsteilnehmerin
Quelle: PI Weiden

WEIDEN. Täglich ereignen sich im Straßenverkehr eine Vielzahl an Verkehrsunfällen mit verschiedensten Folgen. Neben der vorrangigen Versorgung etwaiger Verletzter ist die Schadensregulierung der zweite große Baustein bei der Aufarbeitung der Verkehrsunfälle. Um dieses zweite Ziel ordnungsgemäß und unter Einbeziehung aller Beteiligter durchführen zu können, wurde im Strafgesetzbuch der Paragraf 142 normiert. Dieser verpflichtet alle an Verkehrsunfällen beteiligten Personen am Unfallort zu verweilen, bis die Feststellung seiner Beteiligung und deren Umstände geklärt werden konnte.   
Dennoch ereigneten sich im Dienstbereich der Polizeiinspektion Weiden in den zurückliegenden 10 Jahren jährlich durchschnittlich ca. 400 Verkehrsunfälle mit anschließendem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Die häufigsten Unfälle dieser Art ereignen sich dabei im ruhenden Verkehr, das heißt, dass geparkte Fahrzeuge von unbekannten Verkehrsteilnehmern angefahren werden. Diese entfernen sich im Anschluss unerkannt von der Unfallstelle ohne ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Das heißt am Unfallort warten oder die Polizei zu verständigen.
Bei der Aufklärung von sog. „Unfallfluchten“, wie Straftaten des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort umgangssprachlich genannt werden, ist die Polizei oftmals auf Hinweise von Zeugen angewiesen. So konnte in den vergangenen Jahren lediglich jede dritte Unfallflucht aufgeklärt werden. Bei den anderen zweidrittel blieben die Fälle ungeklärt. Das hat zur Folge, dass die geschädigten Fahrzeugführer selbst für ihren Sachschaden aufkommen und dabei für die Reparatur meist auch tief in ihre eigene Tasche greifen mussten.

Um die Verkehrsteilnehmer auf ihre gesetzlichen Verpflichtungen und die Folgen bei Nichtbeachtung hinzuweisen sowie die Bereitschaft der Zeugen sich bei der Polizei zu melden, führte die Polizeiinspektion Weiden zusammen mit Beamtinnen und Beamten in Ausbildung des 76. Ausbildungsseminars aus Nabburg in den letzten Wochen die Präventionsaktion: „Unfallflucht – Kein Kavaliersdelikt“ durch.
Die Aktion wurde an mehreren Tagen auf Kundenparkplätzen größerer Einkaufsmärkte und Großparkplätzen im Stadtgebiet von Weiden durchgeführt. Die Beamtinnen und Beamte in Ausbildung suchten das Gespräch mit Bürgern, um diesen das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall bzw. bei Feststellung einer Unfallflucht näherzubringen. Zudem wurden ihnen Flyer (sieh Anhang) ausgehändigt, auf denen die wichtigsten Daten eingetragen werden können, die zur Klärung einer Unfallflucht benötigt werden.
Die Bevölkerung reagierte durchwegs positiv auf die Aktion. Teilweise bedankten sich die Bürger bei den Beamten in Ausbildung für informativen Gespräche.

Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einen Unfall verursacht habe, aber niemand vor Ort ist, dem ich meine Personalien zur Schadensregulierung aushändigen kann. Zunächst sollte man eine angemessene Zeit auf den anderen Unfallbeteiligten warten (je nach Umständen zwischen 20 – 30 Minuten). Trifft dieser während der Wartezeit ein, kann man die persönlichen Daten (Angaben zur Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung) selbstständig austauschen. Ist auch nach Ablauf der Wartezeit noch kein Berechtigter an der Unfallstelle eingetroffen, muss der Unfall unverzüglich bei der Polizei gemeldet werden. Diese nimmt den Unfall auf und wird den anderen Unfallbeteiligten informieren. Es ist nicht ausreichend, einfach nur einen Zettel mit Telefonnummer, Kennzeichen und Namen am geschädigten Fahrzeug anzubringen. Hier macht man sich strafbar. Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt ein Vergehen nach § 142 StGB dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. 

Bericht: PI Weiden

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