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Quod (oder vielleicht eher Quad) erat demonstrandum – Was zu beweisen war

Quadbike
Symbolbild QUADbike

WEIDEN. Sein Gesicht war den Beamten bekannt. Wohl auch deshalb wurde er in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 23:30 Uhr einer Kontrolle unterzogen, als der 35-jährige Weidener in der Leimbergerstraße ein Quad schob.
Da die Beamten auch wussten, dass das Führen eines motorisierten Vehikels im öffentlichen Straßenverkehr nicht unbedingt zu den Sachen gehört, die dem jungen Mann erlaubt sind, fragten sie bezüglich seines Gefährtes weiter nach. Angeblich habe er es für einen Bekannten wegschieben sollen. Quod erat demonstrandum – was zu beweisen war.
Da dies aber äußerst fragwürdig klang, fragten die Beamten bei dem eigentlichen Besitzer des Gefährtes nach und fanden so heraus, dass das Quad offenbar entwendet worden war. Und so ging der Weidener kurzerhand mit zur Wache und anschließend in die Justizvollzugsanstalt.
Ihn erwartet in Kürze ein Verfahren wegen des Diebstahls eines Kraftfahrzeuges.

Bericht: PI Weiden

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